Stand: 03.12.2017
In den ersten zehn Jahren ihrer Tätigkeit konzentrierte die bürger:sinn:stiftung sich auf die Entwicklung und Umsetzung von eigenen Projekten.
Im Jahre 2016 beschloss der Steuerungskreis eine Phase des Moratoriums, in dem die Erfahrungen der intensiven operativen Stiftungsarbeit verarbeitet werden sollen und die Stiftung sich auf die Förderung von anderen gemeinnützigen Initiativen konzentriert.
Nachfolgend sind die Voraussetzungen für eine Förderung seitens der bürger:sinn:stiftung dargestellt.
Förderanträge sollen darstellen und begründen, in welcher Weise das Förderprojekt
1. dem Leitziel „einer menschenwürdigen, gerechten, friedfertigen, demokratischen und zukunftsfähigen Gesellschaft“ dient und
2. inwiefern es innovativen oder exemplarischen Charakters ist und den Einsatz von „sozialem Wagniskapital“ rechtfertigt.
Die bürger:sinn:stiftung wird in der Präambel ihrer Satzung als eine Bürgerstiftung mit einem besonderen stiftungspolitischen Profil charakterisiert:
„Leitziel: Die Stiftung will wesentliche gesellschaftliche Herausforderungen und Probleme frühzeitig identifizieren sowie exemplarische, wissenschaftlich begründete Lösungsmodelle entwickeln. Sie versteht sich als Forum engagierter Bürger, die den sozialen Fortschritt fördern, geleitet von dem Ziel einer menschenwürdigen, gerechten, friedfertigen, demokratischen und zukunftsfähigen Gesellschaft.
(…) Anders als Wirtschaftsunternehmen ist sie unabhängig von kurzfristigem wirtschaftlichem Erfolg, anders als politische Parteien unabhängig von raschen Wahlerfolgen, anders als die öffentliche Verwaltung frei von etablierten Strukturen. Als unabhängige Stiftung, die nur sich selbst gehört und sonst niemandem, ist sie besonders geeignet, „soziales Wagniskapital“ für gesellschaftliche Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie für exemplarische soziale Projekte zur Verfügung zu stellen.“
Förderanträge sollen darstellen und belegen, in welcher Weise das Förderprojekt einem der Themenschwerpunkte bzw. Handlungsprinzipien entspricht, die die bürger:sinn:stiftung satzungsgemäß fördert.
Die Anknüpfungspunkte des Förderungsprojektes können in der folgenden heuristischen Matrix markiert werden.
Förderanträge sollen darstellen und belegen, inwiefern die Projektplanung die Mittel und Verfahrensprinzipien berücksichtigt, die die bürger:sinn:stiftung bei der Zweckverwirklichung beachtet wissen möchte.
Soweit ein Förderprojekt noch programmatische oder methodische Defizite aufweist, kann die Behebung dieser Mängel auch Gegenstand eines Förderungsantrages sein, sofern die zu fördernde Maßnahme den Zielsetzungen und methodologischen Standards der bürger:sinn:stiftung im Übrigen entspricht.
„Mittel und Verfahren zur Umsetzung der Stiftungszwecke
Bezüglich der Wahl ihrer Mittel und Verfahrensprinzipien konkretisiert die Stiftung ihre Zweckverwirklichung dahingehend, dass sie
integrative wissenschaftliche Untersuchungen sowie Bildungs- und Ausbildungsgänge initiiert, fördert und realisiert, die der wissenschaftlichen Fundierung und der Multiplikation der Stiftungszwecke dienlich sind,
mit Schülern und Studenten sowie Menschen aller Generationen, gesellschaftlichen Gruppen und Qualifikationen modellhafte Ausbildungs- und Übungsbetriebe (Zweckbetriebe) aufbaut, die der praktischen ökonomischen Bildung unter den realen Bedingungen des Wirtschaftslebens dienen, den Zwecken der Stiftung entsprechen, diese Zwecke ideell und materiell fördern und den Beteiligten wechselseitigen Nutzen bieten (…).“
§ 2.3 der Satzung
Anträge sind grundsätzlich schriftlich einzureichen, wobei die Erstanfrage durchaus knapp gehalten werden kann. Grundsätzlich soll der Umfang des Aufwands für die Antragstellung in einem angemessenen Verhältnis zur Komplexität des Förderprojektes und zur Höhe der beantragten Fördersumme stehen.
Anträge sollen mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Ziel der Maßnahme
2. Mittel und Methoden der Umsetzung
3. Bezug zur stiftungspolitischen Programmatik und Methodik der bürger:sinn:stiftung
4. Vorhandene/benötigte Kompetenzen/Ressourcen
5. Investitions- und ggf. Liquiditätsplanung
6. Kriterien und Methoden der Erfolgskontrolle
7. Umsetzungsfahrplan
8. Informationen zum Antragsteller (Qualifikation, Erfahrung, Gemeinnützigkeitsnachweis)
9. Ggf. vorhandene Materialien, Publikationen a) zum Projekt, b) zum Antragsteller
10. Angaben zu anderen Unterstützern.
Sollte eine Förderung der bürger:sinn:stiftung infrage kommen, so werden die Antragsteller ggf. um eine Kooperationsvereinbarung gebeten, die auch eine Berichterstattung über den Verlauf der geförderten Maßnahme sowie Methoden der Mittelverwendungskontrolle zum Gegenstand hat.
Art und Umfang der Berichtspflichten richten sich nach Art und Umfang der Förderung.