Die Finanzierung der bürger:sinn:stiftung erfolgt unter anderem durch Stiftungen in den Vermögensstock durch die Stiftungsgründer und durch spätere Zustiftungen. Dieses Grundstockvermögen bleibt
in seiner Substanz langfristig erhalten. Es bildet als dauerhafte Ertragsquelle das wirtschaftliche Fundament der bürger:sinn:stiftung und die finanzielle Basis ihrer Unabhängigkeit. Die Erträge
aus diesem Grundstockvermögen stehen im laufenden Haushalt zur Finanzierung der Stiftungsarbeit zur Verfügung.
Zuwendungen in den Vermögensstock der bürger:sinn:stiftung können bis zu € 1.000.000,- steuerlich geltend gemacht werden. Eine freie, optimierende Verteilung des Steuerminderungsbetrages
innerhalb von 10 Jahren ist möglich, so dass der Stifter die Steuerminderung jeweils für diejenigen Jahre beantragen kann, in denen sein steuerpflichtiges Einkommen und damit auch seine
Steuerersparnis besonders hoch ausfallen.
Als steuerlich abzugsfähige Zuwendungen gelten neben Geldspenden, Wertpapieren, Grundstücken etc. auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern und andere Sachzuwendungen. Durch derartige Sachspenden
können auch Bürger zur Vermögensausstattung der Stiftung beitragen, die nicht über hinreichende Barmittel verfügen, aber über andere Vermögensgegenstände, die sie nicht mehr benötigen. Hiermit
ist für den Stifter meistens sogar ein Liquiditätsgewinn verbunden, weil der Stiftung von sachgebundenem Vermögen eine Steuererstattung in Form von Bargeld gegenübersteht.
Im Übrigen sind Zuwendungen an inländische steuerbegünstigte Stiftungen zu Lebzeiten oder im Todesfall von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit – ein weiterer Steuervorteil, der gerade
für Menschen ohne eigene Nachkommen und Besitzer größerer Vermögen von erheblicher Bedeutung ist.