Elemente der Mitwirkung


Die Stiftung hat in Anlehnung an die plebiszitären Elemente einiger Landesverfassungen ein organisationspolitisches Konzept entwickelt, das einerseits das stiftungspolitische Profil absichert und andererseits allen Organen umfassende Initiativrechte einräumt, so dass jeder mitwirkende Bürger erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Stiftungsarbeit nehmen kann.

Die Einhaltung des stiftungspolitischen Konzeptes wird zunächst durch die Satzung gewährleistet, da dort eine über das übliche Maß weit hinaus gehende, differenzierte Bestimmung sowohl der Stiftungszwecke als auch der Mittel und Verfahren ihrer Umsetzung vorgenommen wurde.

Sodann obliegt einem starken Vorstand die Überwachung der Einhaltung von Satzung und Stiftungszwecken, und als Gegengewicht wird dieser von einem starken Kuratorium kontrolliert.

Neuartig ist das Recht aller Organe der Stiftung, den Vorstand mit Initiativanträgen zu sämtlichen Tätigkeitsbereichen der Stiftung zu befassen. Sofern der Vorstand dem Antrag nicht oder nur teilweise folgt, sind die Gründe darzulegen und nach Möglichkeit Wege aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Initiativantrag zustimmungsfähig ist.

So können einerseits z.B. auch die einzelnen Fachausschüsse der bürger:sinn:stiftung direkten Einfluss auf die Stiftungsarbeit nehmen. Andererseits bleibt die Einheit von Verantwortlichkeit und Entscheidungskompetenz des Vorstandes gewahrt.